Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht — das sind keine abstrakten Themen. Das ist dein Alltag, wenn eine Beziehung endet und ein Kind da ist. Wir erklären dir, was rechtlich gilt. Klar. Ohne Panik.
💔 Das Wichtigste zuerst
Viele haben Angst vor dem rechtlichen Chaos. In der Realität ist vieles geregelt — und vieles bleibt, wie es ist.
„Ich weiß nicht, was jetzt rechtlich passiert. Bekomme ich das Sorgerecht? Wie läuft das mit dem Unterhalt?"
— Häufige erste Frage nach einer Trennung
Das Kind steht im Mittelpunkt
Das Gesetz stellt das Kindeswohl in den Vordergrund. Das bedeutet: Beiden Elternteilen steht Kontakt zu ihrem Kind zu — und das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Elternkonflikte sollten nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.
Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
Besonders wenn Kinder da sind, hat der betreuende Elternteil oft das Recht, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben — zumindest vorübergehend.
Wo lebt das Kind?
Klärt das möglichst einvernehmlich. Das Residenzmodell (Kind lebt hauptsächlich bei einem Elternteil) ist am häufigsten — aber auch das Wechselmodell (50/50) ist möglich.
Umgang vorläufig regeln
Auch ohne formelle Vereinbarung: Trefft eine klare, verlässliche Umgangsregelung. Kinder brauchen Stabilität — besonders in der Trennungsphase.
Unterhalt klären
Der nicht betreuende Elternteil zahlt Unterhalt — ab wann und wie viel hängt von Einkommen und Alter des Kindes ab. Klärung schützt beide Seiten.
👨👩👧 Elternverantwortung
Das Sorgerecht bleibt nach der Trennung in der Regel gemeinsam. Aber was heißt das konkret? Wer entscheidet was — und was passiert, wenn ihr euch nicht einigt?
Alltagsentscheidungen
Der betreuende Elternteil kann Alltägliches alleine entscheiden: was das Kind isst, wann es ins Bett geht, wen es besucht. Dafür braucht es keine Zustimmung des anderen.
Wesentliche Entscheidungen — gemeinsam
Schule, Ausbildung, Arztwahl, Religion, Auslandsreisen, operative Eingriffe — das sind wesentliche Angelegenheiten, die beide Elternteile gemeinsam entscheiden müssen.
Was tun bei Uneinigkeit?
Einigt ihr euch nicht, kann das Familiengericht einem Elternteil die Alleinentscheidungsbefugnis für bestimmte Bereiche übertragen. Das ist kein Sorgerechtsstreit — sondern eine gezielte Lösung.
Immer mehr Familien entscheiden sich für das Wechselmodell — das Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen, z. B. wochenweise. Das hat Vor- und Nachteile.
Unterhalt beim Wechselmodell
Beim echten Wechselmodell trägt jeder Elternteil die Kosten für die Zeit beim Kind. Trotzdem kann es zu einem Unterhaltsausgleich kommen, wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind.
Unsicher, was in eurem Fall sinnvoll ist?
Andreas berät euch — klar und ohne Lagerthinking.
Beratung anfragen →💶 Was deinem Kind zusteht
Unterhalt ist keine Strafe — er sichert das Kind ab. Hier erklären wir, wie er berechnet wird und was du tun kannst, wenn er nicht gezahlt wird.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes.
Mindestunterhalt 2025 (Auszug)
Beträge abzüglich hälftigem Kindergeld (127,50 €)
Bereinigtes Nettoeinkommen — was zählt?
Nicht das Bruttogehalt entscheidet, sondern das bereinigte Netto: Nettoeinkommen minus berufsbedingte Ausgaben (z. B. Fahrtkosten), minus laufende Kreditverpflichtungen. Das kann die Höhe des Unterhalts spürbar verändern.
Schriftlich einfordern
Fordere den Unterhalt schriftlich ein und setze eine klare Frist. Das dokumentiert die Zahlungspflicht und ist Voraussetzung für weitere Schritte.
Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen
Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein — bis das Kind 18 Jahre alt ist. Das Jugendamt holt sich das Geld vom Schuldner zurück.
Unterhaltstitel erwirken
Mit einem gerichtlichen Unterhaltstitel kannst du die Zwangsvollstreckung einleiten — z. B. direkte Pfändung beim Arbeitgeber des Schuldners.
Anwalt einschalten
Bei hartnäckiger Zahlungsverweigerung oder wenn der andere Elternteil sein Einkommen verschleiert, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll und effektiv.
Selbständige und Unterhalt — Achtung!
Bei Selbständigen ist das Einkommen oft schwerer festzustellen. Hier sind Steuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen entscheidend. Im Zweifel: anwaltliche Beratung, bevor ihr Vereinbarungen trefft.
🤝 Kontakt zum Kind
Das Umgangsrecht schützt das Kind — und beide Elternteile. Es kann nicht einfach verweigert werden. Hier erklären wir, was gilt und was ihr vereinbaren könnt.
Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes
Das Umgangsrecht gehört dem Kind — nicht dem Elternteil. Das Kind hat das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Das kann nur in seltenen Ausnahmefällen eingeschränkt werden (z. B. bei Gefährdung des Kindeswohls).
Umgang kann nicht einfach verweigert werden
Der betreuende Elternteil darf den Umgang nicht ohne Grund verweigern. Tut er es trotzdem, kann das Familiengericht eine Umgangsregelung festsetzen und Zwangsmittel anordnen — auch gegen den Willen des betreuenden Elternteils.
Typische Umgangsregelung
Keine gesetzliche Vorgabe — aber häufig: jedes zweite Wochenende plus die Hälfte der Schulferien. Das ist aber nur ein Ausgangspunkt — individuelle Abweichungen sind ausdrücklich möglich und oft sinnvoller.
Wenn ihr euch einigen könnt, habt ihr große Freiheit. Eine schriftliche Umgangsvereinbarung schützt beide — und gibt dem Kind Planungssicherheit.
💡 Andreas' Tipp
„Eine Umgangsvereinbarung, die ihr gemeinsam erarbeitet und notariell beurkunden lasst, ist besser als eine, die euch das Gericht aufzwingt. Investiert einmal Zeit und Kompromissbereitschaft — es zahlt sich aus."
— Andreas-Oliver Meyer, Rechtsanwalt
📋 Jetzt handeln
Was du als erstes tun solltest — und welche Fehler viele machen, die sich später rächen.
Ruhe bewahren und das Kind schützen
Kinder spüren Konflikte. Streitet nicht vor dem Kind, sprecht nicht schlecht übereinander. Das schadet dem Kind — und wird vor Gericht negativ bewertet.
Wichtige Unterlagen sichern
Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mietvertrag, Versicherungen — stelle Kopien sicher. Im Streitfall brauchst du Belege.
Jugendamt kontaktieren
Das Jugendamt bietet kostenlose Beratung bei Trennung, Unterhalt und Sorgerecht. Es ist kein Feind — sondern eine neutrale Unterstützung für alle Beteiligten.
Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bedeutet nicht, den Krieg zu erklären. Es bedeutet, informiert zu handeln — bevor Fehler passieren, die schwer rückgängig zu machen sind.
Du stehst mitten in einer Trennung?
Andreas hilft dir, den Kopf frei zu behalten — und die richtigen nächsten Schritte zu gehen.
Jetzt Beratung anfragen →Alle wichtigen Aufgaben — auch für Trennungssituationen — mit konkreten nächsten Schritten. Zum Ausdrucken oder digital abhaken.
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❓ Häufige Fragen
Ehrliche Antworten auf die drängendsten Fragen bei Trennung mit Kind.
Nein. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen, wenn ein Elternteil auszieht. Es erlischt nicht durch die Trennung oder den Auszug. Nur ein Gericht kann das Sorgerecht ändern — und das nur, wenn es dem Kindeswohl dient.
Ja — aber der Unterhalt wird an deine Leistungsfähigkeit angepasst. Das Gesetz kennt einen Selbstbehalt (2025: 1.450 € für Erwerbstätige), den du für dich behalten dürfst. Was darüber liegt, kann für Unterhalt herangezogen werden.
Wichtig: Auch wenn du aktuell nichts zahlen kannst, muss das dokumentiert sein. Einfach nicht zahlen und schweigen ist keine Option — das erzeugt Rückstände.
Bei gemeinsamem Sorgerecht brauchst du für einen Umzug, der den Umgang des anderen Elternteils erheblich einschränkt, dessen Zustimmung oder eine gerichtliche Genehmigung. Ein einseitiger Umzug — besonders ins Ausland — kann als Kindesentziehung gewertet werden.
Informiere immer den anderen Elternteil rechtzeitig und suche eine gemeinsame Lösung. Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht.
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Vermittler euch hilft, Einigungen zu finden. Es ist schneller, günstiger und weniger belastend als ein Gerichtsverfahren — und für das Kind schonender.
Beantrage beim Jugendamt den Unterhaltsvorschuss — der Staat zahlt für dich und holt sich das Geld vom Schuldner zurück. Darüber hinaus kannst du einen Unterhaltstitel erwirken und darüber Zwangsvollstreckung einleiten (z. B. Gehaltspfändung).
Lass dich rechtlich beraten — das ist effizienter als alleine zu kämpfen.