Kita-Platz sichern, Kindergeld beantragen, die Familie absichern — nach der Geburt wartet die nächste Aufgabenliste. Wir helfen dir, die richtigen Dinge zur richtigen Zeit zu erledigen. Ohne Panik.
🏫 Das drängendste Thema
In Ballungsgebieten gilt: Wer zu spät anmeldet, schaut in die Röhre. Wir erklären dir, was der Rechtsanspruch wirklich bedeutet — und was du tun kannst, wenn kein Platz in Sicht ist.
„Wir haben uns mit dem Anmelden Zeit gelassen — und dann hieß es überall: Warteliste voll."
— Typische Situation junger Eltern in Großstädten
Die Antwort hängt stark von deinem Wohnort ab — aber grundsätzlich gilt: So früh wie möglich. In vielen Städten werden Kita-Plätze für das Folgejahr bereits im Oktober/November des Vorjahres vergeben.
Der Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat dein Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Das gilt für Kita und Tagespflege. Aber: Der Anspruch bedeutet nicht, dass du sofort einen Platz bekommst — und klagen ist möglich, aber aufwendig.
Schriftlich beim Jugendamt anmelden
Stelle einen formellen Antrag auf einen Betreuungsplatz beim Jugendamt — das ist der erste Schritt, um deinen Rechtsanspruch geltend zu machen.
Frist setzen lassen
Das Jugendamt ist verpflichtet, dir innerhalb einer angemessenen Frist einen Platz nachzuweisen. Fordere das schriftlich ein — das erhöht den Druck.
Ersatz anbieten lassen oder Schadensersatz prüfen
Wenn das Jugendamt keinen Platz nachweisen kann, muss es Kosten für eine alternative Betreuung übernehmen — z. B. eine private Tagesmutter.
Im Ernstfall: Anwalt einschalten
Wenn nichts hilft, ist rechtliche Unterstützung möglich. Andreas-Oliver Meyer hat Erfahrung mit genau diesen Fällen.
Tagespflege als vollwertige Alternative
Eine qualifizierte Tagesmutter ist keine Notlösung — sie erfüllt dieselben gesetzlichen Standards wie eine Kita und ist für viele Familien sogar die bessere Wahl. Der Rechtsanspruch gilt ausdrücklich auch für Tagespflege.
💶 Geld, das dir zusteht
Kindergeld kommt nicht automatisch. Es gibt ihn wirklich, den Antrag, den du stellen musst. Wir erklären dir, wie, wo und was du beachten musst.
Achtung: Kein Antrag = kein Kindergeld
Kindergeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst es aktiv bei der Familienkasse beantragen — am besten so früh wie möglich nach der Geburt. Es wird rückwirkend ausgezahlt, aber nur für die letzten 6 Monate.
Antrag bei der Familienkasse stellen
Die Familienkasse ist Teil der Agentur für Arbeit. Du kannst den Antrag online (kindergeld.de) oder per Formular einreichen.
Unterlagen beifügen
Geburtsurkunde des Kindes, dein Personalausweis, ggf. Steuer-ID des Kindes (kommt automatisch vom Finanzamt nach Anmeldung beim Standesamt).
Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen
Danach wird das Kindergeld monatlich ausgezahlt — direkt auf dein Konto, ohne weiteren Aufwand.
Kindergeld 2025
Kindergeld bis 25 — wann geht das?
Wenn dein Kind nach dem 18. Geburtstag noch in Ausbildung oder im Studium ist, kannst du bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen — vorausgesetzt, du stellst rechtzeitig einen Verlängerungsantrag.
Kinderzuschlag: Mehr für Familien mit kleinem Einkommen
Wenn ihr Einkommen knapp ist, könnt ihr zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (bis zu 292 € pro Kind/Monat) beantragen — ebenfalls bei der Familienkasse. Lohnt sich zu prüfen!
📋 Oft vergessen, immer wichtig
Was passiert mit deinem Kind, wenn beiden Elternteilen gleichzeitig etwas zustößt? Ohne klare Regelung entscheidet das Familiengericht. Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmst du das selbst.
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Dokument, in dem du festlegst, wer das Sorgerecht für dein Kind übernehmen soll, wenn du und dein Partner nicht mehr in der Lage seid, das Kind zu betreuen — z. B. durch Tod oder schwere Erkrankung.
Das Familiengericht ist zwar nicht daran gebunden, berücksichtigt deinen Willen aber sehr stark — besonders wenn du deine Entscheidung begründest.
Was passiert ohne Verfügung?
Ohne klare Regelung entscheidet das Familiengericht, wer das Kind betreut. Das können Großeltern sein, andere Verwandte oder — im Extremfall — das Jugendamt. Dabei wird nicht zwingend dein informell geäußerter Wunsch berücksichtigt.
Gilt auch für Vorsorgevollmacht der Eltern
Ergänzend zur Sorgerechtsverfügung solltet ihr als Eltern auch eine gegenseitige Vorsorgevollmacht erstellen — damit ihr im Krankheitsfall füreinander Entscheidungen treffen könnt, ohne auf einen Betreuer vom Gericht warten zu müssen.
Notarielle Beglaubigung empfohlen
Eine Sorgerechtsverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden — aber sie bekommt dadurch mehr Gewicht. Alternativ: handschriftlich verfassen, datieren und unterschreiben. Hinterlege ein Exemplar beim Jugendamt — das ist kostenlos und stellt sicher, dass das Dokument im Ernstfall gefunden wird.
Willst du eine rechtssichere Verfügung erstellen?
Andreas hilft dir dabei — individuell und klar.
Beratung anfragen →🛡️ Sicherheitsnetz für die Familie
Viele Eltern schieben dieses Thema vor sich her. Dabei ist es einfacher als gedacht — und niemals wichtiger als jetzt.
Baustein 1
Wenn ein Elternteil stirbt, muss die Familie finanziell abgesichert sein. Eine Risikolebensversicherung ist günstig, klar und unverzichtbar — besonders mit Kindern. Ideal: beide Partner versichern sich gegenseitig.
Baustein 2
Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig — die gesetzliche Absicherung reicht kaum aus. Eine BU ist besonders nach der Geburt wichtig, weil ein Ausfall das gesamte Familieneinkommen gefährdet.
Baustein 3
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge — die nicht immer das widerspiegelt, was du dir wünschst. Ein handschriftliches Testament reicht für den Anfang — und ist besser als keins.
Viele verlassen sich auf die gesetzliche Rente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente. Das ist riskant — die Leistungen sind in der Regel deutlich niedriger als erwartet.
Andreas' Empfehlung
„Fang mit der Risikolebensversicherung an — sie kostet wenig und bringt viel. Dann kommt die BU. Und ein handschriftliches Testament sollte wirklich jede Familie mit Kind haben. Das dauert 20 Minuten und kann Jahrzehnte Streit verhindern."
💡 Wie schreibe ich ein gültiges Testament?
Vollständig handschriftlich verfassen (kein PC!), mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift. Klare Formulierungen nutzen. Sicher aufbewahren oder beim Nachlassgericht hinterlegen.
↩️ Der nächste Schritt
Ob Vollzeit, Teilzeit oder eine neue Stundenregelung — bei der Rückkehr aus der Elternzeit hast du mehr Rechte als die meisten wissen.
Rückkehrrecht auf deinen Arbeitsplatz
Nach der Elternzeit hast du das Recht, auf deinen alten Arbeitsplatz — oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz — zurückzukehren. Dein Arbeitgeber kann dir keine schlechtere Position anbieten.
Anspruch auf Teilzeit
In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG). Dein Arbeitgeber kann das nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen — und muss das begründen.
Elterngeld & Teilzeit kombinieren
Du kannst während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten und trotzdem Elterngeld beziehen — das volle Elterngeld wird dann anteilig auf ElterngeldPlus umgerechnet. Gut planen lohnt sich.
Früh das Gespräch suchen
Informiere deinen Arbeitgeber 3–6 Monate vor dem geplanten Rückkehrdatum — das gibt beiden Seiten Zeit zu planen und zeigt Engagement.
Stundenmodell schriftlich festhalten
Wenn ihr Teilzeit oder ein anderes Modell vereinbart, haltet das schriftlich fest — ein formloses Schreiben mit Datum und Unterschrift reicht für den Anfang.
Elternzeit ggf. verlängern oder kürzen
Du kannst die Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers kürzen. Eine Verlängerung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ist bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.
Kita-Platz & Job aufeinander abstimmen
Kita-Beginn und Rückkehrdatum sollten aufeinander abgestimmt sein — plane einen Puffer für die Eingewöhnungsphase (meist 2–4 Wochen).
✅ Dein Fahrplan
Das erste Jahr mit Baby ist voll — hier sind die wichtigsten To-dos in der richtigen Reihenfolge.
👶 Die ersten Wochen
📅 Im ersten Jahr
Die Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) sind keine Pflicht, aber dringend empfohlen. In vielen Bundesländern werden verpasste Termine dem Jugendamt gemeldet.
Übersicht: U-Untersuchungen im 1. Lebensjahr
U1 direkt nach der Geburt · U2 3.–10. Lebenstag · U3 4.–5. Lebenswoche · U4 3.–4. Lebensmonat · U5 6.–7. Lebensmonat · U6 10.–12. Lebensmonat · U7 21.–24. Lebensmonat
💡 Andreas' Tipp
„Sorgerechtsverfügung und Testament sind die zwei Dokumente, die junge Eltern am häufigsten vor sich herschieben — und die am wichtigsten sind. Beides geht einfacher als gedacht. Macht es in der Elternzeit, wenn ihr noch Zeit habt."
— Andreas-Oliver Meyer, Rechtsanwalt
Alle wichtigen Aufgaben aus dem ersten Jahr — Kita, Kindergeld, Absicherung, Behörden — mit Fristen und konkreten nächsten Schritten. Zum Ausdrucken oder digital abhaken.
Kein Spam. Kein Abo. Einfach deine Checkliste.
❓ Häufige Fragen
Genau die Fragen, die du gerade googelst — mit ehrlichen Antworten.
Stelle zunächst einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Jugendamt — das ist der erste formelle Schritt, um deinen Rechtsanspruch geltend zu machen. Das Jugendamt ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist einen Platz nachzuweisen oder dir die Kosten für eine alternative Betreuung (z. B. Tagesmutter) zu erstatten.
Ja. Kindergeld ist nicht an Erwerbstätigkeit geknüpft. Jeder Elternteil mit Wohnsitz in Deutschland hat Anspruch — egal ob berufstätig, in Elternzeit oder nicht erwerbstätig. Voraussetzung ist nur, dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist.
Das Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil ausgezahlt. Ihr könnt selbst bestimmen, wer es bekommt.
Nein. Du hast in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG). Du musst den Antrag spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn stellen. Dein Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen — und muss das begründen.
Wichtig: Vereinbare alles schriftlich. Ein formloses Schreiben mit Datum und Unterschrift beider Seiten reicht für den Anfang.
Nein — beides ist sinnvoll, aber unterschiedlich. Die Sorgerechtsverfügung regelt, wer sich um dein Kind kümmern soll, wenn du nicht mehr kannst. Das Testament regelt, wer dein Vermögen erbt.
Idealerweise habt ihr beides: eine Sorgerechtsverfügung (die beim Jugendamt hinterlegt werden kann) und ein Testament (das beim Nachlassgericht verwahrt werden kann). Beides ergänzt sich — und beides geht einfacher als die meisten denken.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf insgesamt 3 Jahre Elternzeit pro Kind — beide zusammen also bis zu 6 Jahre (aber nie mehr als 3 Jahre pro Elternteil). Die Elternzeit kann in bis zu 3 Abschnitte aufgeteilt werden.
Bis zu 24 Monate davon können auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden — das muss aber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn angemeldet sein und bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.
Bei einer Trennung bekommt das Kindergeld in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Der andere Elternteil hat dafür ggf. Anspruch auf den steuerlichen Kinderfreibetrag.
Wenn ihr euch nicht einigt, entscheidet die Familienkasse. Im Zweifel hilft ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt — gerade bei Trennung mit Kind gibt es viele Stellschrauben, die du kennen solltest.